Motorradfahren mit Autoführerschein – B196
Was ist B196?
Mit der Schlüsselzahl B196 kannst Du Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren, ohne eine separate Motorradprüfung abzulegen. Diese Berechtigung gilt jedoch nur in Deutschland.
Berechtigung
Mit B196 darfst Du:
- Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ fahren.
- Eine Motorleistung von maximal 11 kW nutzen.
- Ein Leistungsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg fahren.
Voraussetzungen
Um die Berechtigung zu erhalten, musst Du:
- Mindestens 25 Jahre alt sein.
- Seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen.
- An mindestens 4 Theorie-Einheiten und 5 Praxis-Einheiten (je 90 Minuten) teilnehmen. Je nach individuellem Lernfortschritt können zusätzliche Übungsfahrten erforderlich sein, bevor die Teilnahmebestätigung ausgestellt wird.
Ausbildung
- Theorie: Klassenspezifischer Unterricht für Motorradklassen.
- Praxis: Allgemeine Fahrausbildung, Grundfahraufgaben der Klasse A1, sowie Überland- und Autobahnfahrten.
So funktioniert’s:
- Melde Dich für die Schulung an.
- Nimm an den Theorie- und Praxiseinheiten teil.
- Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst Du eine Bescheinigung.
- Reiche die Bescheinigung bei der zuständigen Behörde zusammen mit einem Passfoto ein.
- Beantrage Deinen neuen Führerschein mit der Schlüsselzahl B196.
Deine Vorteile mit B196:
- Keine zusätzliche Prüfung erforderlich.
- Du kannst flexibel zwischen Auto und Leichtkraftrad wechseln.
- Ideal für Pendler oder Freizeitfahrer, die mehr Mobilität möchten.
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