MOTORRADFAHREN MIT AUTOFÜHRERSCHEIN - B196

 

 

 

Berechtigung

 

Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.0,1 kW/kg
nur in Deutschland

 

 

 

Voraussetzungen

 

Mindestalter 25 Jahre
Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
Teilnahme an mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und  mindestens 5 Unterrichtseinheiten Praxis zu je 90 Minuten (es handelt sich hier um eine Mindeststundenanzahl. Ist nach deren Durchführung die Schulung nicht abgeschlossen, müssen weitere Übungsfahrten erfolgen. Erst danach kann die Teilnahmebestätigung ausgestellt werden)

 

 

 

 

Ausbildung

 

Theorie:  Klassenspezifischer Unterricht der Motorradkassen
Praxis:    allgemeine Fahrausbildung , Grundfahraufgaben der Klasse A1, Überland- und Autobahnfahrten

 

 

 

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Fahrerschulung muss die Bescheinigung über die  Teilnahme an der Fahrerschulung bei der zuständigen Behörde, mit Passfoto, eingereicht werden um den neuen Führerschein mit Schlüsselzahl 196 zu beantragen.

 

 

 

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